Unbürokratische Hilfe in Krisenzeiten:

Ratenaussetzung für Kreditkunden im März und April 2020

Die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus und die daraus resultierenden Maßnahmen sind mit großen Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft und ernsthaften Auswirkungen für Beschäftigte und Unternehmen verbunden. Davon sind auch zahlreiche Kunden und Mitglieder der Volksbank Riesa eG betroffen.

Ungewöhnliche Situationen erfordern ungewöhnliche Maßnahmen und Entscheidungen, um kurzfristig und unbürokratisch unseren Kunden zu helfen.

Alle unsere Kreditkunden erhalten für die Monate März und April eine Stundung von Zins-und Tilgungsleistungen auf alle Hausbankdarlehen. Ausgenommen davon sind Förderkredite sowie von Bürgschaftsbanken und R+V-Versicherung verbürgte Kredite, Kredite der TeamBank AG, der Bausparkasse Schwäbisch Hall und der Münchener Hypothekenbank.

Im Ergebnis verlängert sich die ursprüngliche Kreditlaufzeit. Durch die Ratenaussetzung werden sowohl Unternehmen und Selbständige als auch Beschäftigte kurzfristig finanziell entlastet. Da diese Stundung von der Bank ausgeht, hat sie keine negativen Auswirkungen auf die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit und der Bonität des Kunden.

Kunden, die keine Aussetzung der Zins-und Tilgungsleistung wünschen, können die gewohnte Rate auf Ihr Darlehenskonto überweisen.

Wir sehen diese Maßnahme als solidarischen Beitrag und hoffen, somit kurzfristig zu helfen.

Selbstverständlich informieren Sie die Berater unserer Bank  auch über die Inanspruchnahme der von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen, die beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der Sächsischen Aufbaubank oder der Bürgschaftsbank bereitgestellt werden. Die Firmen- und Gewerbekundenberater sind telefonisch zu erreichen und stehen - nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Beachtung der allgemein bekannten Hygiene- und Vorsichtsregeln für Beratungen zur Verfügung.

In dieser Krise wünschen wir viel Kraft und bleiben Sie gesund!